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EJPD - Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird seit Anfang 2004 von
Bundesrat Christoph Blocher geleitet. Es ist für folgende Bereiche zuständig:
- Gesetzgebung,
- Gesetzesvollzug und Verwaltungsrechtsprechung auf verschiedenen Gebieten
- Polizeiwesen
- Asyl- und Ausländerfragen begleitende Rechtsetzung.
Gesetzgebung
Vollzug und Verwaltungsrechtsprechung auf verschiedenen Gebieten
Mehrere Bundesämter des EJPD oder dem EJPD zugeordnete Organisationseinheiten
befassen sich mit: Metrologie und Akkreditierung Geistiges Eigentum Rekurse
gegen Entscheide auf den Gebieten Asyl, geistiges Eigentum und Spielbanken
Rechtsvergleichung
Polizeiwesen
Das Departement unterstützt die Kantone bei der Bekämpfung von
Kriminalität und Terrorismus sowie bei Staatsschutzaufgaben. Die
Bundesanwaltschaft ist die Anklagebehörde der Eidgenossenschaft in Straffällen,
die von den Bundesbehörden verfolgt werden.
Asyl- und Ausländerfragen
In diesem Bereich nimmt das EJPD die Verantwortung des
Bundes wahr. Dazu erlässt es die notwendigen Gesetze, die es zusammen mit den
Kantonen vollzieht und überwacht.
Begleitende Rechtsetzung
Das EJPD wirkt bei allen Rechtserlassen des Bundes mit.
So wird sichergestellt, dass diese dem übergeordneten Recht entsprechen und von
hoher Qualität sind.
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