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Judikative - Rechtssprechende Gewalt
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Die rechtssprechende Gewalt
Das Bundesgericht
Mit der Schaffung des schweizerischen Bundesstaates wurde 1848 auch ein Bundesgericht eingesetzt, das aus elf Mitgliedern bestand.
Es handelte sich damals indessen um ein nichtständiges Gericht, das auf Einberufung durch den Präsidenten zusammentrat.
Die Totalrevision der Bundesverfassung im Jahre 1874 und die damit verbundene Forderung nach vermehrter Rechtseinheit
brachte ein neues ständiges Bundesgericht mit erweitertem Aufgabenkreis und Sitz in Lausanne.
Inzwischen hat sich die Zahl der Richter von neun im Jahre 1875 auf heute 30 erhöht.
Souveräne Kantone
Eigenartig ist die prozessuale Stellung des Bundesgerichts.
Die Kantone sind im Gebiete der Gerichtsorganisation und des Prozessrechts weitgehend souverän geblieben.
Es bestehen daher 26 verschiedene Gerichtsorganisationen und Gerichtsverfahrensordnungen,
die sich zum Teil auch in wesentlichen Punkten unterscheiden.
Die Wege, die der Bürger durchlaufen muss, um schliesslich an das Bundesgericht gelangen zu können, können daher recht unterschiedlich sein.
Das schweizerische Bundesgericht
Standorte
Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitzen in Lausanne, Bellinzona
(seit April 2004) und in Zukunft in St.Gallen (auf 2007 geplant) sowie dem Eidgenössischen
Versicherungsgericht in Luzern. Die Wahl der Richter erfolgt durch die Bundesversammlung.
Wahl der Richter
Die Wahl der Bundesrichter nimmt die Vereinigte Bundesversammlung vor.
Dabei wird auf eine ausgeglichene Verteilung der Sitze unter die verschiedenen Sprachen, Konfessionen, Parteien und Kantone geachtet.
Die grossen Bundesratsparteien stellen die überwiegende Zahl der Richter. Die Mitglieder des Bundesgerichts waren zu einem grossen Teil vorher Mitglieder eines kantonalen Obergerichts, einzelne waren bis zu ihrer Wahl ins Bundesgericht als selbständige Rechtsanwälte tätig oder unterrichteten als Professoren an einer juristischen Fakultät.
Bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne besteht aus 30 hauptamtlichen sowie 15 ordentlichen und 15 außerordentlichen nebenamtlichen Bundesrichtern und -richterinnen. Es überwacht die Verfassungsmässigkeit von eidgenössischen Entscheidungen im Gebiet des Zivil- und Strafrechts sowie kantonaler Entscheidungen in anderen Rechtsbereichen. Das Bundesgericht ist die höchste Instanz bei Gerichtsentscheidungen. Die Amtliche Sammlung der Schweizerischen Bundesgerichtsentscheide gilt als Leitlinie für sämtliche Gerichtsentscheidungen in der schweizerischen Eidgenossenschaft.
Eidgenössisches Versicherungsgericht
Das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern ist die letzte Instanz im Bereich der Sozialversicherungen (AHV, IV, BVG, AVIG, UVG und EO), sowie bei sämtlichen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen. Es besteht aus 11 vollamtlichen Richterinnen und Richtern.
Bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona besteht aus 11 Richterinnen und Richtern und ist die höchste Instanz bei Strafgesetz-Fragen.
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